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§ 82 SGB XII: Begriff des Einkommens

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(3)...Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 ein Betrag von bis zu 200 Euro monatlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

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Gesetzesbegründung zu § 82 SGB XII (Quelle: 17/11316, S. 18):

"Die Änderung ist eine Folgeanpassung zur Änderung des § 3 Nummer 26 Satz 1 EStG (Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a)."