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Sonderurlaub - Freistellung

Ist der ehrenamtlich Tätige in einem abhängigen Arbeitsverhältnis, so fragt es sich, inwieweit er einen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber auf Freistellung zur Ausübung des Ehrenamtes hat, also auf Sonderurlaub.

Einen generellen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um das Ehrenamt ausüben zu können, gibt es nicht. In bestimmten Sonderfällen gibt es jedoch diesen Freistellungsanspruch.

Freistellung in der Jugendarbeit

Beamte

Freistellung zur Pflege von Angehörigen

Freistellung zur Fortbildung