Wer sich ehrenamtlich engagiert, ob im Sportverein, in der Flüchtlingshilfe oder der Tierbetreuung, sollte seinen Versicherungsschutz überprüfen. Denn im Eifer eines ehrenamtlichen Einsatzes können Helfer sich oder andere verletzen sowie Gegenstände beschädigen. Das verursacht Schmerzen und Kosten.
Einmal gilt zu fragen, wie der Ehrenamtliche bei seiner Tätigkeit gegen Schäden abgesichert ist, die ihm an Körper oder Eigentum entstehen. Zum anderen muss geklärt werden, inwieweit er für Schäden haftet, die er bei der ehrenamtlichen Tätigkeit verursacht. Inwieweit ist der Ehrenamtler versichert?
Versicherungsschutz im Ehrenamt ist ein wichtiges Thema für alle Beteiligten. Das bürgerschaftliche Engagement darf nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein. Wie alle arbeitenden Menschen kann auch Ehrenamtlichen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Unfall zustoßen oder sie können einen Schaden verursachen.
Um Ehrenamtliche in deser Hinsicht abzusichern, hat beispielsweise das Land NRW (in anderen Bundesländern gilt ähnliches) eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Menschen abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt und in freien Initiativen oder Selbsthilfegruppen tätig sind.
Eingetragenen Vereinen, Verbänden und Stiftungen wird allerdings empfohlen, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Im Ehrenamt greift die gesetzliche Unfallversicherung. Doch es können Lücken im Schutz auftreten. Um dem vorzubeugen, sollten Ehrenamtliche so früh wie möglich überprüfen, ob auch eine private Versicherung sinnvoll ist.
Die private Unfallversicherung zahlt einen einmaligen Betrag im Fall einer zurückbleibenden Invalidität. Die Höhe des Geldbetrags hängt vom Schwergrad ab.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden durch Krankheit oder einen Unfall eine monatliche Rente.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Sachschäden beim ehrenamtlich Tätigen
Einige Vereine haben eine eigene Haftpflichtversicherung. Hier sollte man nachfragen. Diese Haftpflichtversicherung kann den Schutz der eigenen privaten Haftpflichtversicherung ergänzen. Der Versicherer haftet für Schadensersatzforderungen Dritter, wenn der Versicherte anderen Personen oder Einrichtungen Schäden zugefügt hat.