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Autor:

Ingo Kosick

Sonderurlaub, Freistellung Jugendarbeit

In den einzelnen Bundesländern gibt es Regelungen zur Freistellung von Arbeitnehmern zur Mitwirkung in der Jugendarbeit, da diese als besonders wichtig und förderungswürdig angesehen wird. In aller Regel ist die Freistellung unbezahlt. Im Durchschnitt gibt es pro Jahr 12 Arbeitstage frei. Nachfolgend die Freistellungsregelungen der Länder für bürgerschaftliches Engagement in der Jugendrbeit, entnommen aus: Deutscher … Weiterlesen …

Sonderurlaub – Freistellung

Ist der ehrenamtlich Tätige in einem abhängigen Arbeitsverhältnis, so fragt es sich, inwieweit er einen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber auf Freistellung zur Ausübung des Ehrenamtes hat, also auf Sonderurlaub. Einen generellen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um das Ehrenamt ausüben zu können, gibt es nicht. In … Weiterlesen …

Anrechnung Aufwandsentschädigung auf Grundsicherung / Sozialhilfe

200 Euro monatlich anrechnungsfrei Für die Grundsicherung berücksichtigungsfähige Einkünfte werden in § 82 SGB XII definiert. Es sind alle Einkünfte in Geld oder Geldwert. Es gibt nur wenige, ausdrücklich aufgeführte Einkünfte, die ausgenommen sind. Zuwendungen an ehrenamtlich Tätige werden in 82 Absatz 3 SGB XII ausdrücklich als Ausnahme genannt. Dies ist eine Neuregelung veranlaßt durch … Weiterlesen …

Anrechnung Aufwandsentschädigung auf Wohngeld

Zuwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens im Rahmen des Wohngeldbezuges nicht zu berücksichtigen. Berücksichtigungsfähiges Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes sind Einkünfte nach § 2 EStG. In § 10 Abs. 2 Wohngeldgesetz wird aufgelistet, welche steuerfreien Einkünfte dennoch bei der Wohngeldberechnung als Einkommen berücksichtigt werden. Dort werden die steuerfreien Einnahmen … Weiterlesen …

Anrechnung Aufwandsentschädigung auf Elterngeld

Werden Zahlungen an ehrenamtlich Tätige beim Elterngeld berücksichtigt? Bevor man auf die Frage der Anrechnung dieser Zuwendungen auf das Elterngeld stößt, sollte man die Frage beantworten, ob die Einnahmen bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes berücksichtigt werden. Gem. § 2 BEEG wir die Höhe des Elterngeldes aus dem vor der Geburt erzielten monatlichen Einkommen … Weiterlesen …

Anrechnung Aufwandsentschädigung auf Bafög

Wenn man als Student ehrenamtlich tätig ist, stellt sich ebenfalls die Frage, ob die Leistungen, die man hierfür erhält auf das Bafög anrechenbar sind. Nach § 21 BAföG ist Einkommen die Summe der positiven Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 EStG. Die Durchführungsverordnung zum BAföG sagt in Nr. 21.1.4: „Nicht zur Summe … Weiterlesen …

Anrechnung Aufwandsentschädigung auf die Rente

Ob Zuwendungen an ehrenamtlich Tätige Rentner Auswirkungen auf die Rente haben, ist nach Art der Rente zu beantworten. Wenn das Renteneintrittsalter erreicht ist und eine Altersrente gezahlt wird, so ist jeder Hinzuverdienst unerheblich für die Höhe der Rente. Möglicherweise ist der Hinzuverdienst allerdings steuerpflichtig. Bei Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) oder Hinterbliebenenrenten hingegen gibt es Hinzuverdienstgrenzen in den … Weiterlesen …

Anrechnung Aufwandsentschädigung auf Arbeitslosengeld 1

In § 155 SGB III ist die Anrechnung von Nebeneinkommen beim Bezug von Arbeitslosengeld I geregelt. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlichen Tätigkeiten sind dort nicht erwähnt. Freibetrag Anrechnungsfrei sind deshalb (auch entsprechend den internen Verwaltungsvorschriften der Bundesanstalt für Arbeit) Aufwandsentschädigungen im Sinne des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG, soweit sie steuerfrei sind. So sind etwa … Weiterlesen …

Ehrenamt Steuer

Muss für das Geld, das man für die ehrenamtliche Tätigkeit erhält wird, eine Steuer entrichtet werden? Vom Grundsatz her ist es so, dass alle Leistungen in Geld oder Geldeswert, die der ehrenamtlich Tätige erhält, der Einkommenssteuer unterliegen. Im Einkommenssteuergesetz werden allerdings einige Arten von Zahlungen genannt, die nicht als Einkommen angesehen werden. Alle übrigen Einnahmen … Weiterlesen …

Ehrenamtspauschale

Ehrenamtlich tätige Menschen dürfen als Entschädigung für freiwillig geleistete Arbeit pro Jahr 720 Euro steuerfrei einnehmen. Sozialversicherungsbeiträge müssen darauf ebenfalls nicht gezahlt werden. Selbstverständlich dürfen sie auch mehr für ihre ehrenamtliche Arbeit verdienen. Allerdings werden für alle Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die über 720 Euro liegen, Steuern und Sozialabgaben fällig. Der Steuerfreibetrag von 720 Euro … Weiterlesen …