Sonderurlaub, Freistellung Jugendarbeit
In den einzelnen Bundesländern gibt es Regelungen zur Freistellung von Arbeitnehmern zur Mitwirkung in der Jugendarbeit, da diese als besonders wichtig und förderungswürdig angesehen wird. In aller Regel ist die Freistellung unbezahlt. Im Durchschnitt gibt es pro Jahr 12 Arbeitstage frei. Nachfolgend die Freistellungsregelungen der Länder für bürgerschaftliches Engagement in der Jugendrbeit, entnommen aus: Deutscher … Weiterlesen …