Einen Freistellungsanspruch für ehrenamtlich Tätige zum Zwecke der Fortbildung gibt es nicht. Es muss auf die allgemeinen Freistellungstatbestände zurückgegriffen werden. In fast allen Bundesländern besteht zusätzlich ein genereller Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer. Diese können bis zu fünf Tage im Jahr Sonderurlaub für Fortbildungszwecke nehmen. Es muss sich nicht um berufsspezifische Fortbildungen handeln.
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Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.