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Sachschäden, verursacht durch den ehrenamtlich Arbeitenden

Verursacht der ehrenamtlich Tätige Dritten in Ausübung seiner Tätigkeit einen Schaden, so haftet er hierfür.

Dieses Risiko sollte durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung minimiert werden. Wird der ehrenamtlich Tätige wegen einer nur fahrlässigen Schadensverursachung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hat er gegenüber dem Träger einen Freistellungsanspruch hinsichtlich dieses Schadensersatzanspruchs des Dritten. Der Träger muss dann im Endeffekt den Schaden allein tragen. Handelt der Ehrenamtler allerdings grob fahrlässig oder gar vorsätzlich, muss er den Schaden selbst tragen. Wird der Träger in diesem Fall in Anspruch genommen, kann er Rückgriff gegen den ehrenamtlich Tätigen nehmen.

Wichtig zu wissen ist, dass nicht alle ehrenamtliche Tätigkeiten durch eine bestehende private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Das ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn der Ehrenamtliche eine verantwortliche Tätigkeit in einem Verein oder einer Organisation ausübt, etwa wenn er im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins ist. Hier muss eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

In vielen Bundesländern haben die Träger die Möglichkeit, für ihre Ehrenamtler eine Sammelhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung ist nachrangig, d.h. sie leistet nur, wenn andere Versicherungen nicht für den Schaden aufkommen. Damit ist sie nur sinnvoll, wenn sie Risiken abdeckt, die nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Autor

  • Ingo Kosick

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.