Auslagenersatz – Aufwandsentschädigung
Der Auslagenersatz im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit unterliegt nicht der Steuerpflicht. Legt der ehrenamtlich Tätige für seinen Träger Beträge aus, so kann er sich diese gem. § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei ersetzen lassen. Eine Pauschalierung ist nicht möglich. Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen Gem. § 3 Nr. 12 S. 2 EStG sind Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen … Weiterlesen …