Ist der ehrenamtlich Tätige in einem abhängigen Arbeitsverhältnis, so fragt es sich, inwieweit er einen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber auf Freistellung zur Ausübung des Ehrenamtes hat, also auf Sonderurlaub.
Einen generellen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um das Ehrenamt ausüben zu können, gibt es nicht. In bestimmten Sonderfällen gibt es jedoch diesen Freistellungsanspruch.
Freistellung in der Jugendarbeit
Beamte
Freistellung zur Pflege von Angehörigen
Freistellung zur Fortbildung
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Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.