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Versicherung und Schadensersatz

Wer sich ehrenamtlich engagiert, ob im Sportverein, in der Fl chtlingshilfe oder der Tierbetreuung, sollte seinen Versicherungsschutz berpr fen. Denn im Eifer eines ehrenamtlichen Einsatzes k nnen Helfer sich oder andere verletzen sowie Gegenst nde besch digen. Das verursacht Schmerzen und Kosten.

Einmal gilt zu fragen, wie der Ehrenamtliche bei seiner Tätigkeit gegen Schäden abgesichert ist, die ihm an Körper oder Eigentum entstehen. Zum anderen muss geklärt werden, inwieweit er für Schäden haftet, die er bei der ehrenamtlichen Tätigkeit verursacht. Inwieweit ist der Ehrenamtler versichert?

Absicherung des ehranamtlich Tätigen gegen Schäden

Versicherungsschutz im Ehrenamt ist ein wichtiges Thema für alle Beteiligten. Das bürgerschaftliche Engagement darf nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein. Wie alle arbeitenden Menschen kann auch Ehrenamtlichen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Unfall zustoßen oder sie können einen Schaden verursachen.

Um Ehrenamtliche in deser Hinsicht abzusichern, hat beispielsweise das Land NRW (in anderen Bundesländern gilt ähnliches) eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Menschen abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt und in freien Initiativen oder Selbsthilfegruppen tätig sind.

Eingetragenen Vereinen, Verbänden und Stiftungen wird allerdings empfohlen, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Im Ehrenamt greift die gesetzliche Unfallversicherung. Doch es k nnen L cken im Schutz auftreten. Um dem vorzubeugen, sollten Ehrenamtliche so fr h wie m glich berpr fen, ob auch eine private Versicherung sinnvoll ist.

Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung zahlt einen einmaligen Betrag im Fall einer zur ckbleibenden Invalidit t. Die H he des Geldbetrags h ngt vom Schwergrad ab.

Berufsunf higkeitsversicherung

Die Berufsunf higkeitsversicherung zahlt bei dauerhaften gesundheitlichen Sch den durch Krankheit oder einen Unfall eine monatliche Rente.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Sachschäden beim ehrenamtlich Tätigen

Ehrenamtlich Tätiger als Schadensverursacher

Einige Vereine haben eine eigene Haftpflichtversicherung. Hier sollte man nachfragen. Diese Haftpflichtversicherung kann den Schutz der eigenen privaten Haftpflichtversicherung erg nzen. Der Versicherer haftet f r Schadensersatzforderungen Dritter, wenn der Versicherte anderen Personen oder Einrichtungen Sch den zugef gt hat.

Sachschaden

Vermögensschaden

Autor

  • Ingo Kosick

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.